Die ordnungsgemäße Funktion der Fahrtenschreiber, EG-Kontrollgeräte und Geschwindigkeitsbegrenzer muss lt. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) alle 2 Jahre überprüft und neu plombiert werden.
Dank modernster Prüfgeräte und geschultem Personal können wir diesen Service schnell und fachgerecht durchführen.
Die Überprüfung dieser Geräte erfolgt im eingebauten Zustand.
Kommen Sie einfach bei uns vorbei. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig!